Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR) ist von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 16. Dezember 1966 verabschiedet worden. In Kraft getreten ist dieser völkerrechtliche Vertrag drei Monate nach Ratifizierung durch den 35. Staat (nach Artikel 27 des Sozialpaktes) am 23. März 1976.
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehört zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Zivilpakt bildet dieser Vertrag über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte das Fundament der Menschenrechtsabkommen.
Im UN-Sozialpakt garantieren die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich diese wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen (Menschen-) Rechte. Er ist mittlerweile von 160 Staaten (Stand 5. Juli 2013) ratifiziert worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 23. Dezember 1973 ratifiziert.
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- UN Human Rights Council: UN Photo/Violaine Martin